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E-Rechnungen ausnahmslos für jedes Unternehmen verpflichtend
E-RECHNUNG
Das am 22.03.2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz sieht die verpflichtende Einführung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) zwischen Geschäftskunden vor. Ziel ist der Aufbau eines europaweiten Meldesystems zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und beginnt bereits am 01.01.2025.
Ab dem 01.01.2025 ist der Empfang von E-Rechnungen ausnahmslos für jedes Unternehmen verpflichtend.
Der Versand von E-Rechnungen hat ab dem 01.01.2025 Vorrang vor anderen Rechnungsformaten. Andere digitale Rechnungsformate (wie beispielsweise der Versand von PDF-Rechnungen) dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch mit vorheriger Einwilligung des Empfängers versandt werden. Der Versand von Papierrechnungen ist im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 (je nach Umsatzhöhe) weiterhin möglich.
PDF-Rechnungen sind keine E-Rechnungen. E-Rechnungen (ZUGFeRD 2.0 oder XRechnung) liegen in einem strukturierten digitalen Format vor, welches sowohl eine vollautomatische Rechnungsverarbeitung als auch einen automatisierten Rechnungsaustausch ermöglicht.
Lassen Sie uns gemeinsam Prozesse im Zuge der Einführung der elektronischen Rechnungen optimieren. Gerne unterstützen wir Sie hierbei telefonisch, per TEAMS oder persönlich.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.datev.de/e-rechnung.
Das Bundesministerium der Finanzen hat zudem einen Frage- und Antwortkatalog zum Thema E-Rechnung veröffentlicht: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
Leitfaden Umsetzung E-Rechnung
Leitfaden Umsetzung E-Rechnung
Steuerliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen
REISEKOSTEN
Entstehen einem Steuerpflichtigen anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit Mehraufwendungen für Verpflegung, können steuerlich bestimmte Pauschalen geltend gemacht werden. Die Pauschalsätze sind abhängig von der Dauer der Auswärtstätigkeit und vom Ort der Tätigkeit (Inland/Ausland usw.).
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, auf die stets aktuellen steuerlichen Pauschalen für Reisekosten in digitaler Form zugreifen zu können.
Die steuerlich berücksichtigungsfähigen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungen im Ausland werden jährlich neu vom Bundesfinanzministerium für sämtliche Länder bekannt gegeben.
Die entsprechenden BMF-Schreiben können Sie hier unter „Reisekosten-Pauschalen Ausland“ herunterladen. Ebenso haben wir Ihnen eine Übersicht der Pauschalen für das Inland unter „Reisekosten-Pauschalen Inland“ zur Verfügung gestellt.
Ausland
Reisekosten-Pauschalen Ausland 2025
Reisekosten-Pauschalen Ausland 2024
Reisekosten-Pauschalen Ausland 2023
Reisekosten-Pauschalen Ausland 2021 und 2022
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